|
Präambel Der Markt der beruflichen Weiterbildung ist durch eine Vielzahl methodischer, fachlicher, pädagogischer und erwachsenbildnerischer Ansätze gekennzeichnet, die je nach Bedarf eingesetzt werden. Um so wichtiger ist es, dass die in diesem Markt tätigen Mitglieder des ZAW zur Transparenz im Markt und zum Schutz der Kundeninteressen einen ethischen Kodex aufstellen, womit sie sich verpflichten, die berufsständische Ethik zu beachten. Die Mitglieder des ZAW fördern auf diese Weise den offenen und vertrauensvollen Umgang aller am Markt Beteiligten, schützen die Entwicklung des Berufsstandes und weisen auf die Verantwortung und Verpflichtung des Berufsstandes gegenüber der Gesellschaft hin. 1. Erklärungen zum Menschenbild Die Mitglieder des ZAW gehen in Ihrer Tätigkeit von einem Menschenbild aus, das in der Werteordnung der Menschenrechte wurzelt. Das heißt: Die Mitglieder des ZAW bekennen sich zu dem im Grundgesetz verankerten Schutz der Menschenwürde, wonach jeder Mensch eine eigene, unantastbare Würde und unveräußerliche Rechte hat, unabhängig von seinen persönlichen Fähigkeiten. Die Mitglieder des ZAW begreifen den Menschen als eine in sozialen Beziehungen lebende und auf deren lebensdienliche Gestaltung angewiesene Existenz. Jeder Mensch wird in seiner unverwechselbaren Persönlichkeit und soziobio-graphischen Einmaligkeit anerkannt und ernstgenommen. Das beinhaltet das Recht auf mündige Selbstbestimmung und die Möglichkeit, dieses jederzeit wahrzunehmen. Die Rechte Anderer bleiben davon unbeschadet. Die Mitglieder des ZAW unterstützen die Teilnehmenden in der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung, sind sich aber des Spannungsfeldes der Eigenverantwortung der Teilnehmenden und ihrer eigenen Schutzpflicht bewusst. Jeder Mensch ist es wert, in der Entwicklung seiner Potenziale gefördert zu werden. Die Mitglieder des ZAW betrachten den Menschen als ganzheitliches Wesen, das Körper, Geist und Seele integriert. Sie richten ihre Unterrichts- und Trainings-methoden daran aus.
2. Zum Selbstverständnis der Mitglieder des ZAW Die Mitglieder des ZAW beteiligen sich an der Entwicklung der Gesellschaft. Sie übernehmen dabei eine besondere Verantwortung. Die Mitglieder des ZAW sind sich bewusst, dass sie auf die Meinungsbildung und Persönlichkeitsentwicklung vieler Menschen Einfluss ausüben. Sie regen im Rahmen ihrer beruflichen Praxis zum Überdenken von Haltungen und Standpunkten an, verhelfen zu anderen Sichtweisen und bewirken Veränderungen im Verhalten. Die Mitglieder des ZAW verpflichten sich, persönliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten vertraulich zu behandeln. Die Mitglieder des ZAW beteiligen sich an der Entwicklung der Gesellschaft. Sie übernehmen dabei eine besondere Verantwortung. Die Mitglieder des ZAW nehmen gesellschaftliche Entwicklungen wahr. Sie tragen ihnen Rechnung, indem sie sich hinsichtlich ihrer Fachkenntnisse und Methodenkompetenz stets auf den aktuellen Stand bringen und sich zum Gewährleisten bestmöglicher Standards verpflichten. Sie sorgen für die eigene Fort- bildung und Supervision. Sie pflegen den Erfahrungsaustausch mit anderen Weiterbildenden. Die Mitglieder des ZAW sehen ihre Arbeit in größere Zusammenhänge gestellt.
Durch ihre Tätigkeit versuchen die Mitglieder des ZAW zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft beizutragen, u.a. durch Anregung zu lebenslangem Lernen und bewusster Lebensführung sowie durch Unterstützung der Prozesse zur persönlichen und gesellschaftlichen Werteorientierung; durch den Einsatz für die Rechte wirtschaftlich und sozial benachteiligter Menschen sowie durch das Bedenken der Macht- und Ohnmachtbeziehungen zwischen den Geschlechtern und den Generationen; durch das Eintreten und die Förderung bürgerschaftlichen Engagements und politischer Bürgerbeteiligung sowie Formen friedensorientierter Konfliktregelungen; durch Förderung kultureller Identitätsbildung und Offenheit für interkulturelle Begegnungen; durch das Eintreten für ein Wirtschaften, das die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft sicherstellt.
3. Zum Verhältnis der Mitglieder des ZAW zu den Bildungsteilnehmern Die Mitglieder des ZAW kommen ihrer besonderen persönlichen und sozialen Fürsorgepflicht gegenüber den Teilnehmern/Innen an Bildungsmaßnahmen nach, indem sie: Methoden anwenden, die dem unter Punkt 1 ausgeführten Menschenbild entsprechen; keinen Institutionen oder Gruppierungen angehören, deren Haltungen und Überzeugungen den Punkten unter 1 widersprechen, und nicht nach deren Methoden, insbesondere auch nicht denen von L. Ronald Hubbard arbeiten; sich jeder Form von Repression gegenüber ihren Bildungsteilnehmern/Innen enthalten. Sie begegnen ihnen mit Respekt, Achtung und Wertschätzung.
4. Zum Verhältnis der Mitglieder des ZAW zu den Nachfragern bzw. Auftraggebern Die Mitglieder des ZAW sehen sich gegenüber Nachfragenden ihrer Leistungsangebote zu den Prinzipien der Wahrheit, Klarheit und Vertraulichkeit verpflichtet. Das heißt: Im Gespräch mit potenziellen Auftraggebern liefern die Mitglieder des ZAW wahrheitsgemäße Informationen über ihr Unternehmen, insbesondere über die Art der Arbeit, die das Unternehmen durchführen kann und die bisher für Kunden tatsächlich erbracht wurde. Die Mitglieder des ZAW werden ihre Bildungs- und Entwicklungsaktivitäten stets zutreffend darstellen. Dazu gehört, dass sie ihre eigene Methodenkompetenz offen legen und die im Bildungsprozess tatsächlich angewendeten Methoden angeben. Die Mitglieder des ZAW wissen in selbstkritischer Einschätzung um die Grenzen der eigenen Kompetenzen und bieten daher keine Dienste an, die über ihre beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen hinausgehen. Im Gespräch mit dem Auftraggeber werden dessen spezifische Erwartungen und Forderungen abgeklärt und sorgfältig hinsichtlich des Nutzens für das auftraggebende System geprüft.
5. Zum Verhältnis der Mitglieder des ZAW untereinander Das Verhältnis der Mitglieder des ZAW untereinander ist gekennzeichnet von Respekt und Kollegialität, Fairness und Kooperationsbereitschaft. Das Ziel unseres gesamten Handelns ist stets die Erweiterung der Möglichkeiten und Optionen aller, denn eine plurale Gruppe braucht plurale Grundsätze. Das kommt zum Ausdruck: indem die Mitglieder ihren Kolleginnen und Kollegen Respekt, Achtung und Wertschätzung entgegen bringen. Kritik an der Berufsausübung anderer Mitglieder wird sachlich-konstruktiv und fair angebracht. Die Mitglieder sind offen und gewaltfrei, deshalb benutzen sie keine Machtprinzipien, sondern suchen nach gemeinsamen Lösungen und benutzen den dialogischen Ansatz. durch die Wahrung kaufmännischer Sitten im Leistungswettbewerb zwischen den Mitgliedern; durch eine vertrauensvolle, loyale und hilfsbereite Zusammenarbeit untereinander sowie mit Angehörigen anderer Berufe. An erster Stelle steht der psychologische Vertrag, dann der juristische. in der Wahrung des Prinzips der Fehlertoleranz, denn jedes Mitglied kann einmal Fehler machen aus denen wir alle lernen. indem die Mitglieder den Handlungs- und Entscheidungsspielraum anderer Mitglieder achten, eben auch, wenn dieses gegen die eigenen Vorschläge votiert. durch die mediative Klärung auftretender Konflikte. Die Mitglieder berücksichtigen und achten die Emotionen der beteiligten Konfliktparteien. in der Benutzung reflexiver Methoden zur Klärung der eigenen Unsicherheit und Unbestimmtheit.
6. Zum Verhältnis der Mitglieder des ZAW und dem Verband Die Mitglieder des ZAW wahren und fördern durch ihr Auftreten und ihre Arbeitsweise das Ansehen des Verbandes. Das heißt: Die Mitglieder des ZAW respektieren die Rechte des Verbandes und setzen sich für seinen guten Ruf ein. Sie beachten sorgfältig die sozialen Regeln und ethischen Grundlagen des Verbandes Sie vermeiden irreführende Angaben über eigene Bildungsmethoden und Absichten sowie über Verbindungen und Zugehörigkeiten zu anderen Organisationen. Die Mitglieder des ZAW anerkennen die in diesem Kodex aufgeführten Konfliktlösungsverfahren.
7. Schlussfolgerungen Die Einhaltung dieses Ehrenkodex obliegt allen Mitgliedern des ZAW. Sollten zwischen den Mitgliedern bzw. zwischen Mitgliedern und dem Verband Unstimmigkeiten auftreten und die streitenden Parteien zu keiner Einigung gelangen, bietet sich der Vorstand an, gemeinsam mit den Parteien einen unabhängigen Schlichter zu suchen. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Vorstandes als Schlichter in Streitfällen aufzutreten.
|